Brustverkleinerung beim Mann ist nicht Brustverkleinerung beim Mann - hier gibt es große Unterschiede. Grundsätzlich sind die Kosten immer abhängig vom Operationsaufwand und den entsprechenden Materialkosten. Der Operationsaufwand richtet sich immer nach Ihren persönlichen Voraussetzungen und der gewünschten Veränderung. Genaue Kosten können immer erst nach einer Untersuchung genannt werden. In den häufigsten Fällen werden überschüssige Fettzellen entfernt - in einigen Fällen können auch zusätzliche Maßnahmen (wie z. B. Die Hautstraffung) notwendig werden.
Die Kosten für eine Fettabsaugung an der Brust bei Mann bei einem gut ausgebildeten, erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie liegt meist im Kostenrahmen zwischen EUR 1500,- und EUR 3000,- inkl. Mehrwertsteuer und inklusive aller Nebenkosten.
- Voruntersuchung
- Beratung und OP-Aufklärung
- eventuell zu verwendende Implantate
- OP-Methode und Operationsumfang (daraus resultiert die Operationsdauer)
- Dauer des eventuellen Krankenhausaufenthaltes
- Kosten für Anästhesie, etc.
- Kompressionshemd oder Kompressionsverband
- Nachsorgetermine und Kontrolluntersuchungen
- Mehrwertsteuer - medizinisch nicht notwendige Operationen sind Mehrwertsteuerpflichtig (19%)
- Ihre Reisekosten
- Qualifikation des Arztes
- Sicherheitsstandart
Achten Sie immer darauf, ob in Ihrem vorliegenen Angebot auch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% enthalten ist.
Oftmal werden in Foren oder anderen Oberflächen Preise genannt. Bei diesen Preisen ist immer die Frage, ob diese inkl. Anästhesie, Krankenhausaufenthalt, Beratung und OP-Aufklärung, Kosten für das vor der Operation benötigte Blutbild, eventuell benötigter Stuttgarter Gürtel etc. sind. Zudem sollten Sie bei "Angeboten" oder "Sonderaktionen" vorsichtig sein. Fragen Sie sich selbst, ob Sie z. B. im Juli weniger Gehalt erhalten, als in einem anderen Monat.
Grundsätzlich sind ärztliche Dienstleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab zu rechnen (auch Beratungen, Voruntersuchungen, OP-Aufklärung) - egal zu welcher Jahreszeit. Zudem sind Eingriffe bzw. Operationen, welche aus ästhetischen Gründen durchgeführt werden, mehrwertsteuerpflichtig. Daher ist zu prüfen, welche Ausgangssituation bei Ihnen vorliegt.
Wir können Ihnen bei entsprechender Bonität und regelmäßigen Einkommen auch eine Ratenzahlung bzw. Finanzierung zu günstigen Konditionen anbieten (0% bei 6 Monatsraten, effek. 2,99% bei 12 Monatsraten, 24 - 84 Monatsraten effek. 9,99%).
Treten nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff, z. B. nach einer Schönheitsoperation oder einem plastisch ästhetische Eingriff, Komplikationen oder Krankheiten auf, dürfen die Krankenkassen den Patienten in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen und das Krankengeld unter Umständen sogar ganz versagen (§52, Abs. 2 SGB V).
Sie sollten sich überlegen, ob nicht der Abschluss einer sogenannten Folgekostenversicherung sinnvoll ist, so dass die finanziellen Folgen einer eventuellen Komplikation entsprechend verringert wird.